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Ein besorgter Seiersberger bat mich um Hilfe bei einem wichtigen Anliegen:

Liebe Leserin, lieber Leser!

Wie lange soll der Arzt mit der Anzeigeerstattung warten, wenn sich der Verdacht einer schweren Kindesmisshandlung gegen einen nahen Angehörigen richtet?
Bis das gequälte und sexuell missbrauchte Kind halb, dreiviertel oder zur Sicherheit gar ganz tot ist?
Wie das beim kleinen Luca (17 Monate jung) der Fall war. Stichwort: Wiederholungstäter. Das einzige Erfordernis ist die Zusammenarbeit des Arztes mit der Jugendwohlfahrt.
Und wie es um diese steht, erfuhr man am 10.06.2009 auf Öl im Abendjournal.
Die absolute Anzeigepflicht beschränkt sich derzeitig nur auf familienfremde Personen.

Liebe EItern! - Liebe Großeltern! - Liebe Leserin, lieber Leser!
Mehr als 12.000 Steirerinnen und Steirer haben sich mit Ihrer Unterstützungserklärung für ein NEIN zu Kindesmissbrauch ausgesprochen.
Falls auch Sie dieser Meinung sein sollten, dann besuchen Sie uns im Internet unter
http://www.seiersberg.at/index.php?option=com_content&task=view&id=327&Itemid=92#
in der Navigation links der letzte Punkt "Unterschriftenliste!
Bitte, geben Sie auch jenen Kindern eine Stimme, die Keine haben!.
Die Kinder im Dunkeln werden es Ihnen danken!
Mit Kinderfreundlichen Grüßen
Roman Ertl - Neuseiersberg - Tel.: (0316) 24 27 58

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